Energieausweis

Benötigen Sie einen Energieausweis? Der Energieausweis ist für alle Wohngebäude, die vermietet, verpachtet oder verkauft werden Pflicht, bei Neubauten ohnehin vorgeschrieben. Ausnahmen kann es für Häuser geben, die unter Denkmalschutz stehen. Der Energieausweis gilt zehn Jahre.
Der Energieausweis weist die energetische Qualität des Gebäudes aus, erfasst seine Daten und stellt die Ergebnisse übersichtlich dar. Der Energieausweis stellt die energetische Qualität des Gebäudes (Energieausweis nach Bedarf) oder den mittleren "Energieverbrauch" (Energieausweis nach Verbrauch) dar.
Der Energieausweis wird für das Gesamtgebäude ausgestellt und nicht für einzelne Wohneinheiten. Doppelhaushälften bzw. Reihenhausteile werden als separate Gebäude bewertet.
Bei Mischgebäuden (Wohngebäude und Nichtwohngebäude, zum Beispiel Arztpraxis) sind zwei Energieausweise vorgeschrieben, einer für den Wohnbereich und einer für den Nichtwohnbereich.
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Der Energieausweis besteht aus vier Seiten und zusätzlich beigefügten Modernisierungsempfehlungen.
Das Herzstück des Energieausweises ist eine Farbskala. Sie zeigt auf einen Blick, wie viel Energie das Gebäude im Vergleich benötigt. Liegt das Gebäude im „grünen Bereich", ist sein energetischer Zustand sehr gut. Steht der Pfeil auf „gelb", sollte über Modernisierung nachgedacht werden. Und „rot" deutet auf große Einsparpotenziale hin.
Verbrauchsorientierter Energieausweis
Für den Energieausweis wird der Energieverbrauch (z. B. Öl oder Gas) der letzten drei Jahre zu Grunde gelegt und auf die Nutzfläche des gesamten Gebäudes bezogen. Zeiten des Leerstandes werden berücksichtigt. Je kleiner das Gebäude desto stärker wird der Energieverbrauch vom individuellen Nutzerverhalten beeinflusst.
Bedarfsorientierter Energieausweis
Für diesen Energieausweis wird der Energiebedarf des Gebäudes anhand seines Zustandes (Baumaterialien, Dämmung usw.) ermittelt. Das Nutzerverhalten spielt keine Rolle. So kann der Energiebedarf dieses Gebäudes mit anderen Gebäuden verglichen werden.
Der bedarfsorientierte Energieausweis ist für kleinere Häuser (bis vier Wohneinheiten), die vor dem 01.11.1977 errichtet und nicht nachgerüstet wurden und für Neubauten Pflicht.