Finanzierung & Förderung

Finanzierung und Förderung Energie

Sie möchten Investitionen in Energieeffizienz und -einsparung tätigen und Förderungen in Anspruch nehmen? Zinsgünstige Darlehen für Energieeffizienzmaßnahmen erhalten Ihre Liquidität und lassen Spielraum für weitere Investitionen.

Wir beraten und helfen bei der Auswahl und Beantragung der Finanzierungsprogramme.

  • Investition in Energieeffizienz bei Neubeschaffung oder Ersatzinvestitionen
  • Sanierung oder Neubau von Gebäuden
  • Maßgeschneiderte Finanzierungen über Leasing, Mietkauf etc.

Die möglichen Einsparungen werden von INEKON (vor der Antragsstellung!) ermittelt. INEKON hat für die Energieeffizienzberatung zugelassene Berater. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

KfW-Energieeffizienzprogramm - Energieeffizient Bauen und Sanieren (276, 277, 278)

für Sanierung und Neubau von Gebäuden
KfW-Energieeffizienzprogramm - Energieeffizient Bauen und Sanieren

  • Zinssatz ab 1,00 % effektiv
  • Förderung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude - Neubau und Sanierung, auch Einzelmaßnahmen
  • Je besser die Energieffizienz, desto mehr Förderung
  • Günstige Zinssätze und bis zu 17,5 % Tilgungszuschuss
  • Für Unternehmen und Freiberufler ohne Beschränkungen durch die Umsatzgröße

Förderung von:

Energetische Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude, die einen der folgenden Effizienzhausstandards für Bestandsgebäude erreichen:

  • KfW-Effizienzhaus 70
  • KfW-Effizienzhaus 100
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal

Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz

  • Wärmedämmung
  • Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore, Ladestellen
  • Sommerlicher Wärmeschutz
  • Lüftung und Klima inkl. Wärme- und Kälterückgewinnung, Abwärmenutzung
  • Wärme- und Kälteerzeugung, -verteilung und -speicherung, Kraft-Wärme- bzw. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen
  • Beleuchtung
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Gebäudeautomation

Neubau energieeffizienter, gewerblich genutzter Gebäude, die einen der folgenden Effizienzhausstandards für Neubauten erreichen:

  • KfW-Effizienzhaus 55
  • KfW-Effizienzhaus 70

Maßnahmen zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme
z. B. Nebenarbeiten, Planungskosten und Energiemanagementsysteme

Das Programm wendet sich an

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen an gewerblichen Nichtwohngebäuden erbringen
  • Freiberuflich Tätige.
KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse (292, 293)

Energiekosten im laufenden Betrieb einsparen
KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse

  • Zinssatz ab 1,00 % effektiv
  • Förderung von Energieeffizienz-Maßnahmen im In- und Ausland, bis 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Förderung beginnt ab 10 % Energieeinsparung
  • Günstige Zinssätze und lange Laufzeiten
  • Für Unternehmen und Freiberufler ohne Beschränkungen durch die Umsatzgröße

Förderung von:

  • Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 % erzielen (Einstiegsstandard). Sind es mindestens 30 %, wird dies als Premiumstandard gefördert.
    Einige Beispiele für Maßnahmen:
    • Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik
    • Druckluft, Vakuum und Absaugtechnik
    • Elektrische Antriebe und Pumpen
    • Prozesskälte und Prozesswärme
    • Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung für Produktionsprozesse
    • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
    • Informations- und Kommunikationstechnik
    • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
  • Modernisierungsinvestitionen, die zu einer spezifischen Endenergieeinsparung von mindestens 10 % führen (Einstiegsstandard), gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre. Sind es mindestens 30 %, wird dies als Premiumstandard gefördert.
  • Bei Neuinvestitionen ist die Energieeinsparung gegenüber dem Branchendurchschnitt maßgeblich.

Das Programm wendet sich an

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Contracting-Geber die Energie-Dienstleistungen erbringen
  • Freiberuflich Tätige
Kredit für Investitionen in regenerative Energie

für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Investitionen in Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, wie etwa aus Sonne, Biomasse, Wasser, Wind, Erdwärme, können Unternehmen durch das KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard finanzieren. Investitionen für Wärmeerzeugung und -Verteilung können mit dem KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium durch zinsverbilligte Darlehen oder Tilgungszuschüsse gefördert werden.

BAFA Energieberatung Mittelstand

Das BAFA fördert die Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Bei Energiekosten größer als 10.000 € netto pro Jahr beträgt die Förderung 80 % bis maximal 8.000 € (also bei 10.000 € werden 8.000 € gefördert bei Eigenanteil 2000 € zzgl. MwSt!) über das Programm Energieberatung Mittelstand. Bei Energiekosten von maximal 10.000 € pro Jahr beträgt die Förderung 80 % bis maximal 800 € der förderfähigen Beratungskosten.

Die Schritte zum Antrag

1. Antrag stellen
Informationen zum BAFA-Programm Energieberatung Mittelstand
Informationen zum BAFA-Antrag auf Förderung
Antragsformular Online

2. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Gerne übernehmen wir für Sie die komplette Beantragung.

Vor allem mittlere Unternehmen sind sich der Einsparpotenziale nicht bewusst:
Ihre Energiekosten können bis zu 5% des Umsatzes betragen.

Hier bietet die vom BAFA geförderte Energieberatung eine niedrige Schwelle, um dieses Potenzial auszuloten.
INEKON ist Ihr Partner bei der Beantragung von Fördermitteln und bei der Energieberatung für Ihr Unternehmen.

BAFA Förderung von Querschnittstechnologien

Die Richtlinie zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand.

BAFA Förderung von Querschnittstechnologien

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien.

Einzelmaßnahmen

Im Verfahren Einzelmaßnahmen werden der Ersatz und die Neuanschaffung von einzelnen Anlagen beziehunsgweise Aggregaten gefördert:

Förderfähige Einzelmaßnahmen umfassen dabei unter anderem folgende Querschnittstechnologien:

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen für industrielle und gewerbliche Anwendung, soweit nicht in Heizkreisen von Gebäuden zur Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser genutzt
  • Ventilatoren in lufttechnischen sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen
  • Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen
  • Wärmerückgewinnungs- beziehungsweise Abwärmenutzungsanlagen in Prozessen innerhalb des Unternehmens soweit im Merkblatt vom BAFA geregelt
  • Dämmung von industriellen Anlagen beziehungsweise Anlagenteilen.

Die Förderfähigkeit wird anhand technischer Effizienzkriterien beurteilt.

Optimierung technischer Systeme

Bei der Optimierung technischer Systeme wird auf der Grundlage eines unternehmensindividuellen Energieeinsparkonzeptes der Ersatz sowie die Neuanschaffung förderfähiger Querschnittstechnologien bezuschusst. Darüber hinaus können Maßnahmen gefördert werden, die dazu beitragen, die Energieeffizienz einer Querschnittstechnologie unter Berücksichtigung ihrer Systemanbindung zu verbessern.

Im Förderstrang Optimierung technischer Systeme wird vom INEKON im Rahmen einer detaillierten Energieberatung ein Energieeinsparkonzept zu erstelltun,  in dem die Verwendung von hocheffizienten Querschnittstechnologien zur Optimierung des betrachteten Systems geprüft und bewertet werden. Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn eine Energieeinsparung von mindestens 25 % gegenüber dem IST-Zustand des jeweiligen technischen Systems erzielt und nachgewiesen wird. Neuanschaffungen werden nur gefördert, wenn diese hocheffizient sind. Dabei erfolgt der Effizienznachweis über die im Merkblatt zur Einzelmaßnahme festgelegten Mindesteffizienzkriterien.

KfW Abwärmeprogramm

Dieses Programm fördert Investitionen in die Nutzung und die Vermeidung von Abwärme.

Der Tilgungszuschuss beträgt 30 % oder 40 % der förderfähigen Investitionskosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 % auf die förderfähigen Investitionskosten bzw. Investitionsmehrkosten.

KfW-Energieeffizienz­programm – Abwärme

Folgendes wird gefördert:

Innerbetriebliche Vermeidung und Nutzung von Abwärme, zum Beispiel

  • Prozessoptimierung
  • Umstellung von Produktionsverfahren auf energieeffiziente Technologien zur Vermeidung bzw. Nutzung von Abwärme
  • Dämmung/Isolierung von Anlagen, Rohrleitungen und Armaturen
  • Rückführung von Abwärme in den Produktionsprozess
  • Vorwärmung von anderen Medien
  • Stromeffizienzmaßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abwärmemaßnahme

 Außerbetriebliche Nutzung von Abwärme

  • Auskopplung der Abwärme
  • Verbindungsleitungen zur Weitergabe von Wärme

Verstromung von Abwärme, zum Beispiel

  • Organic Rankine Cycle (ORC)-Technologie
  • Erdgasentspannungsturbinen (GET-Anlagen)

Abwärmekonzept sowie Umsetzungsbegleitung und Controlling

  • Aufwendungen für die Erstellung des Abwärmekonzepts einschließlich Umsetzungsbegleitung und Controlling durch externe Sachverständige wie INEKON
KfW-Konsortialkredit Energie und Umwelt (291)

Finanzierung von größeren Unternehmensvorhaben in Deutschland im Zusammenhang mit der Energiewende
KfW-Konsortialkredit Energie und Umwelt

  • für Investitionen, Betriebsmittel und Innovationen im In- und Ausland
  • beihilfefreie Kredite als Konsortialkredite oder Club Deals
  • für gewerbliche in- und ausländische Unternehmen über 500 Mio. bis 4 Mrd. Euro Umsatz
  • flexible Finanzierungsstrukturen, Laufzeiten und Konditionen

Finanziert werden schwerpunktmäßig:

  1. Vorhaben zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz. Dazu gehören:
    - die Sanierung und der Neubau von energieeffizienten Nichtwohngebäuden
    - Energieeffizienzmaßnahmen, die zu einer Energieeinsparung von mindestens 10 % führen
  2. Innovative Vorhaben zur Neu- bzw. Weiterentwicklung von Technologien zur Energieeinsparung, zur effizienten Energieerzeugung und -übertragung sowie zur Speicherung
  3. Ausbau und Nutzung erneuerbarer Energien
  4. Vorhaben im Bereich Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz