Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (BW)

Der Sanierungsfahrplan zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Gebäude (Nichtwohngebäude) schrittweise energetisch sanieren können und dabei dauerhaft Energiekosten einsparen.

Ein Sanierungsfahrplan BW erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) für bestehende Nichtwohngebäude zu 100 Prozent! Damit sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Um mehr zu erfahren: Erläuterungen zum EWärmeG und Sanierungsfahrplan-BW

Wir beraten Sie neutral und unabhängig.

Erstellung eines Sanierungsfahrplanes

1. Untersuchung des Gebäudes vor Ort
2. EDV-gestützte Auswertung mit Bericht
3. Beratungsgespräch persönlich oder telefonisch

Ein qualifizierter Fachmann erfasst den Ist-Zustand Ihres Gebäudes vor Ort. Er prüft das Gebäude sowie die Heizungsanlage auf energetische Schwachstellen.

Nach der Analyse des Ist-Zustandes erstellt er mindestens zwei energetische Sanierungskonzepte.

Sie erhalten darüber einen schriftlichen Bericht, den sogenannten Sanierungsfahrplan. Dieser wird Ihnen persönlich oder telefonisch erläutert.

Die Umsetzung der Maßnahmen des Sanierungsfahrplanes ist jedoch nicht verpflichtend.

Zuschüsse für Sanierungsfahrplan BW

Die Energieberatung im Mittelstand des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann zur Erstellung eines Sanierungsfahrplanes genutzt werden.