Vor-Ort-Energieberatung

Wer in einem älteren Gebäude wohnt, verheizt oft kostbare Energie: In vielen älteren Häusern reicht die Dämmung nicht aus, Wärme entweicht durch Außenwände, Dach oder Fenster, alte Heizkessel verbrauchen fast doppelt so viel Energie wie moderne Anlagen. Aber: Es gibt immer noch viele Möglichkeiten die Energiekosten zu reduzieren.

Welche Maßnahmen sind jedoch speziell für Ihr Haus sinnvoll? Durch eine qualitative Energieberatung vor Ort erhalten Sie Vorschläge zur bestmöglichen Energieeinsparung. Und Sie werden erstaunt sein, um wie viel Prozent sich Ihre Energiekosten plötzlich reduzieren lassen.

Wussten Sie schon, dass eine Vor-Ort-Energieberatung gefördert wird? Um mehr zu erfahren lesen Sie einfach weiter oder nehmen direkt Kontakt mit uns auf. 

Wir beraten Sie neutral und unabhängig.

Gründe für eine Vor-Ort-Energieberatung

Viele Gründe sprechen für die energetische Verbesserung des eigenen Hauses:

  • Behaglichkeit und Komfort
  • Gesundheit (Vermeidung von Schimmel)
  • Einsparung (geringere Energiekosten) 
  • Wertsteigerung des Gebäudes
  • Umweltentlastung
  • Fördergelder 

Doch wie erfahren Sie, ob und wo Ihr Haus energetische Schwachstellen hat, was die sinnvollste Lösung ist oder welche Förderprogramme es gibt? Diese Fragen beantworten wir: Durch eine qualitative, unabhängige Vor-Ort-Energieberatung erfahren Sie, was sich wirklich lohnt und vermeiden mögliche Fehlinvestitionen.

Der richtige Zeitpunkt für eine Beratung ist, wenn Sie:

  • Sanierungsarbeiten planen (Wärmedämmmaßnahmen etc.)
  • Ihre Heizungsanlage erneuern bzw. modernisieren wollen
  • das Gefühl haben, Ihre Heizkostenabrechnung und Ihr Energieverbrauch sind zu hoch
  • auf regenerative Energien (Photovoltaik, Solar) umsteigen wollen
  • Feuchte- und Schimmelprobleme plagen
Ablauf der Vor-Ort-Energieberatung

In drei Schritten wird die Basis für eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zur Energieeinsparung geschaffen:

  1. Untersuchung des Gebäudes vor Ort
  2. EDV- gestützte Auswertung mit Bericht (auch als pdf)
  3. Beratungsgespräch mit Sanierungsempfehlungen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahmen

Ein qualifizierter, unabhängiger Energieberater erfasst den Ist-Zustand Ihres Gebäudes bzw. der Wohnung vor Ort und prüft das Gebäude sowie die Heizungsanlage auf energetische Schwachstellen.

Nach der Analyse des Ist-Zustandes fertigt er einen Beratungsbericht an, in dem er individuelle Lösungen zur Verringerung des Energieverbrauchs vorschlagen und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen berechnen wird.

Dabei können Sie wählen zwischen der Erstellung eines Sanierungskonzepts für

  • eine Sanierung des Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus (Gesamtsanierung) oder
  • eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen: Sanierungsfahrplan*

Den Beratungsbericht händigt Ihnen der Energieberater nach Fertigstellung aus und erläutert den Inhalt in einem persönlichen Gespräch. Vor allem geht es darum, die vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen im Einzelnen zu erörtern.

Er gibt Ihnen konkrete Tipps, wie Sie die Vorschläge am besten umsetzen können und auch Hinweise, welche Förderprogramme zu Ihrem Vorhaben passen.

* Der Sanierungsfahrplan kann bis zu fünf Jahre nach Ausstellung zur Erfüllung des EWärmeG angerechnet werden.

Förderung der Vor-Ort-Energieberatung

Eine detaillierte und arbeitsaufwändige Beratung durch qualifizierte Spezialisten gibt es nicht umsonst. Da eine vernünftige und sparsame Energieverwendung aber auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt, beteiligt sich der Staat mit einem hohen Festbetrag an den Beratungskosten.

Die Förderung wird durch unseren unabhängigen Energieberater beim BAFA beantragt.

Förderungsvoraussetzungen für das Gebäude bei einer Vor-Ort-Energieberatung:

  • Bis zum 31.01.2002 muss der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein.
  • Der umbaute Raum des Gebäudes darf seitdem nicht zu mehr als 50 Prozent verändert worden sein.
  • Mindestens 50 % der Gebäudefläche muss derzeit zu Wohnzwecken genutzt werden oder das Gebäude muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein.
  • Beheizte Nichtwohngebäude, die künftig als Wohngebäude genutzt werden sollen.
  • Es darf in den letzten 4 Jahren keine geförderte Vor-Ort-Energieberatung für dieses Gebäude durchgeführt worden sein. Bei Eigentümerwechsel gilt diese Frist nicht.