Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg
Der Sanierungsfahrplan zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Wohnhaus schrittweise energetisch sanieren können und dabei dauerhaft Energiekosten einsparen.
Ein Sanierungsfahrplan erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) für bestehende Wohngebäude zu einem Drittel, das entspricht 5 Prozent. Die dann noch fehlenden 10 % der erneuerbaren Wärme kann z. B. durch einen Anteil Bioöl oder Biogasanteil bzw. durch entsprechend gute Wärmedämmmaßnahmen ausgeglichen werden.
Sanierungsfahrpläne, die nach den Vorgaben der BAFA „Vor-Ort-Beratung“ erstellt werden, sind ebenfalls zulässig. Sie dürfen jedoch nicht älter als fünf Jahre sein.
Um mehr zu erfahren lesen Sie einfach weiter oder nehmen direkt Kontakt mit uns auf.
⇒Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude (erfüllt zu 100% die Anforderungen!)
Wir beraten Sie neutral und unabhängig.
1. Untersuchung des Gebäudes vor Ort
2. EDV-gestützte Auswertung mit Bericht
3. Beratungsgespräch persönlich oder telefonisch
Ein qualifizierter Fachmann erfasst den Ist-Zustand Ihres Gebäudes vor Ort. Er prüft das Gebäude sowie die Heizungsanlage auf energetische Schwachstellen.
Nach der Analyse des Ist-Zustandes erstellt er mindestens zwei energetische Sanierungskonzepte.
Sie erhalten darüber einen schriftlichen Bericht, den sogenannten Sanierungsfahrplan. Dieser wird Ihnen persönlich oder telefonisch erläutert.
Die Umsetzung der Maßnahmen des Sanierungsfahrplanes ist jedoch nicht verpflichtend.
Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten seit 29.10.2015 einen Zuschuss in Höhe von 200 EUR. Für Mehrfamilienhäuser erhöht sich der Betrag um 50 EUR für jede weitere Wohneinheit. Der Zuschuss beträgt für ein Gebäude jedoch max. 500 EUR.